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Transparenzbericht 2023
Wissler & Protzen GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Vorwort
Gemäß Art. 13 Abs. 1 EU-VO haben Prüfungsgesellschaften, die die Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse durchführen, spätestens vier Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres einen Transparenzbericht zu veröffentlichen.
 
Rechts- und Eigentümerstruktur
Die Wissler & Protzen GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gemäß § 1 ff. GmbHG und hat ihren Sitz in Baden-Baden. Die GmbH ist am 1. Dezember 1977 errichtet worden und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB-Nr. 200480 eingetragen. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt EUR 30.000,00. Es wird von den beiden Gesellschaftern
 
WPin/StBin/RAin Barbara Protzen
WP/RA/FAStR Matthias Protzen

zu je 50 % gehalten.
 
Die Gesellschaft unterhält keine Niederlassungen.
 
Netzwerk

Die Gesellschaft ist Teil der Wissler & Protzen Kanzleigruppe (nachfolgend auch kurz „W & P Gruppe“ genannt), die zum 31. Dezember 2022 aus

der Wissler & Protzen, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte, Baden-Baden (auch „W & P Sozietät“),
der Wissler & Protzen GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Baden-Baden (auch "W & P GmbH"), und
der Nazarek & Kollegen Steuerberatung, Gernsbach (auch "N & K Sozietät"),

besteht.
Weitergehenden Netzwerken gehören die Gesellschaften der Wissler & Protzen Kanzleigruppe nicht an.

Leistungsstruktur

Die Wissler & Protzen GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft führt im Wesentlichen betriebswirtschaft-liche Prüfungen i. S. v. § 2 Abs. 1 WPO durch. Sie verfügt über kein eigenes Personal. Aufträge werden mittels Personalgestellung durch die W&P Sozietät abgewickelt.

Die Wissler & Protzen, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte, Baden-Baden, übt alle übrigen Tätigkeiten aus, d. h. sie erbringt Leistungen im Bereich Steuer- und Rechtsberatung sowie in der betriebswirtschaftlichen Beratung. Gleiches gilt für die Nazarek & Kollegen Steuerberatung, die sich allerdings im Wesentlichen auf Steuerberatungsleistungen beschränkt.

Die Beteiligungsverhältnisse sind bei den beiden Gesellschaften der W&P Gruppe, der W&P Sozietät, der N&K Sozietät, und der W&P GmbH, identisch. Die Leitung erfolgt in beiden Gesellschaften durch:

WPin/StBin/RAin Barbara Protzen
WP/RA/FAStR Matthias Protzen

als einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführer bzw. Sozien.

Innerhalb der Kanzleigruppe sind die Geschäftsbereiche wie folgt zugewiesen:

WPin/StBin/RAin Barbara Protzen:
Qualitätssicherung in der Steuer- und Rechtsberatung, Nachschaubeauftragte, Kaufmännische Verwaltung, Datenschutz, IT

WP/RA/FAStR Matthias Protzen: 
Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüfung, Compliance, Personal

Internes Qualitätssicherungsystem

Allgemeine Angaben

Die beiden Gesellschaften der W&P Gruppe haben sich unter Beachtung des IDW QS 1 ein einheitliches internes System der Qualitätssicherung (auch „QS“) gegeben. Unsere QS-Regeln stimmen in weiten Teilen mit dem IDW Praxishandbuch zur Qualitätssicherung überein. In unseren schriftlich niedergelegten Grundsätzen zur Qualitätssicherung erläutern wir entsprechend § 55b Abs. 1 Satz 2 WPO, wann wir im Hinblick auf Umfang und Komplexität der von uns ausgeübten beruflichen Tätigkeit vom IDW Qualitätsmanagement Handbuch abweichen und welche Arbeitshilfen und Checklisten zum Einsatz kommen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der W&P Gruppe sind gemäß ihrer Aufgabenbeschreibung verpflichtet, unsere QS-Regeln konsequent anzuwenden und durchzusetzen, um qualitativ hoch¬wertige Abschluss¬prüfungen zu gewährleisten.

Die QS-Regeln werden von unserem Qualitätssicherungsbeauftragten für Wirtschaftsprüfung kontrolliert und bei Bedarf angepasst. Sie stehen allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der W&P Gruppe in elektronischer Form auf unserem Dokumentenmanagementsystem zur Verfügung, so dass sämtliche Verfahrens- und Arbeitsanweisungen, Dokumente und Checklisten direkt abgerufen werden können.

Die QS-Regeln enthalten wesentliche Vorgaben für die (Jahresabschluss-) Prüfung zu folgenden Bereichen:

  • Beachtung der allgemeinen Berufspflichten
  • Annahme, Fortführung und vorzeitige Beendigung von Aufträgen
  • Mitarbeiterentwicklung
  • Gesamtplanung aller Aufträge
  • Umgang mit Beschwerden und Vorwürfen
  • Regelungen zur Auftragsabwicklung
  • Nachschau

Qualitätssicherung in der Praxisorganisation

  1. Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Vermeidung der Besorgnis der Befangenheit
    Die W&P Gruppe hat Regelungen eingeführt, die dazu dienen, die Unparteilichkeit und Unab-hängigkeit der Partner/Gesellschafter sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegenüber Mandanten zu überprüfen bzw. zu wahren sowie die Besorgnis der Befangenheit zu vermeiden; dazu gehören insbesondere:
    - Information der Mitarbeiter über die Berufsgrundsätze bei der Einstellung sowie im Rahmen von internen Schulungsmaßnahmen;
    - Erklärung der Mitarbeiter zur beruflichen Unabhängigkeit bei der Einstellung und im Rahmen einer jährlichen Abfrage;
    - Regelungen im Rahmen des Prozesses der einzelnen Auftragsannahme und -durchführung.
  2. Auftragsannahme und -durchführung
    Die W&P Gruppe hat weiter geregelt, dass Aufträge nur dann angenommen werden, wenn besondere Kenntnisse und Erfahrungen zur sachgerechten Durchführung dieser Aufträge vorhanden sind. Darüber hinaus haben wir Regelungen geschaffen, um die gesetzlichen Vorgaben zum Geldwäschegesetz erfüllen zu können.

    Bereits in der Phase der Auftragsannahme haben der verantwortliche Wirtschaftsprüfer sowie der zuständige Geschäftsführer – bzw. wenn ein Geschäftsführer verantwortlicher Wirtschaftsprüfer ist, dieser und ein zweiter Geschäftsführer – zu prüfen, ob der Auftrag termingerecht und fach¬lich qualifiziert bearbeitet werden kann. Zur Beurteilung der personellen und zeitlichen Kapazität dient ihm u. a. der „Mitarbeitereinsatzplan“. Daneben liegen durch den engen Kontakt zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Informationen über die jeweiligen Kenntnisse vor, welches Spezialwissen die einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sowie welche Mitarbeiterin bzw. welcher Mitarbeiter ähnliche Aufgaben schon einmal bearbeitet hat.

  3. Mitarbeiterentwicklung
    Unsere QS-Regeln zielen darauf ab, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der W&P Gruppe durch eine hohe Qualifikation und einen ausreichenden Informationsstand die Qualität der Arbeit der Gesellschaft gewährleisten.

    Information über die Berufsgrundsätze
    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der W&P Gruppe werden im Rahmen der Einstellung sowie im Rahmen der Aus- und Fortbildung über die Berufsgrundsätze informiert. Zudem werden sie vor Dienst¬antritt auf die Einhaltung der Vorschriften zur Verschwiegenheit, zum Datenschutz und zu den Insiderregeln sowie der Regelungen des Qualitätssicherungs¬systems schriftlich verpflichtet. Über aktuelle Änderungen der Berufsgrundsätze werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeit im Rahmen interner Workshops informiert.

    Einstellung und Beurteilung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
    Die Einstellung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgt ausschließlich bei der W&P Sozietät und wird auf der Grundlage gemeinschaftlich von allen Partnern geführter Gespräche vorgenommen.
    Es ist geregelt, dass eine regelmäßige Mitarbeiterbeurteilung durchgeführt wird. Hierzu gehört ein Mitarbeiterbeurteilungsbogen.

    Aus-, Fort- und Weiterbildung
    Die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgt durch Teil-nahme an externen und internen Veranstaltungen. Externe Fortbildungs- und Schulungsmaßnahmen sind insbesondere
    - Jahreskongress des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW),
    - Seminare und berufsbegleitende Ausbildung für den Berufsnachwuchs der IDW Akademie GmbH, Düsseldorf,
    - Veranstaltungen "Aktuelles Prüfungswesen" der Primus-Seminare GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,Köln, sowie
    - Seminare der Steuerberaterkammer Nordbaden,
    - Seminare der Haufe Akademie GmbH & Co. KG, Freiburg und
    - Seminar und Schulungen der DATEV eG, Nürnberg.

    Im Rahmen von regelmäßig stattfindenden internen Mitarbeiter-Workshops werden insbesondere Kanzlei- und Mandantenspezifika erörtert.
    Darüber hinaus findet ein “training on the job“ durch den verantwortlichen Wirtschafts¬prüfer, den jeweiligen Prüfungsleiter bzw. den mandatsverantwortlichen Geschäftsführer statt.
    Organisatorische Unterstützung erfährt das Aus- und Fortbildungskonzept durch einen Zielvereinbarungsprozess im Rahmen regelmäßig stattfindender Mitarbeitergespräche.

    Bereitstellung von Fachinformationen
    Die aktuelle Fachliteratur der W&P Gruppe entspricht der Auftragsstruktur und steht allen in elektronischer und/oder gebundener Form zur Verfügung.
    Unsere QS-Regeln dienen dazu sicherzustellen, dass alle betriebswirtschaftlichen Prüfungen unter Beachtung der gesetzlichen und satzungsmäßigen Regelungen sowie der IDW Prüfungsstandards ordnungsgemäß durchgeführt werden können.
  4. Gesamtplanung aller Aufträge
    Die W&P Gruppe führt für alle betriebswirtschaftlichen Prüfungen und zeitintensivere Jahresabschluss¬erstellungen einen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jederzeit einsehbarer zentralen Einsatzplan, in dem angemessene Reserven für unvorhersehbare Ereignisse vorgehalten werden.
  5. Umgang mit Beschwerden und Vorwürfen
    Unser Qualitätssicherungssystem enthält Regelungen, dass eine angemessene Behandlung begründeter Beschwerden oder Vorwürfe von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Mandanten oder Dritten im Hinblick auf die Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und fachlichen Regeln bei der Berufsausübung, einschließlich der internen Qualitätssicherungs¬regelungen der W&P Gruppe, erfolgt.
  6. Lösung von Meinungsverschiedenheiten
    Fachliche Meinungsverschiedenheiten im Auftragsteam sind vom verantwortlichen Wirtschafts¬prüfer zu lösen. Bei wesentlichen Meinungsverschiedenheiten zwischen dem verantwortlichen Wirtschaftsprüfer, konsultierten Personen, dem auftragsbezogenen Qualitätssicherer und/oder dem Mandanten ist der mandatsverantwortliche Geschäftsführer bzw., sofern dieser zugleich verantwortlicher Wirtschaftsprüfer ist, der andere Geschäftsführer einzuschalten. Verbleibt hiernach weiterer Klärungsbedarf, ist externer Rat einzuholen. Die Ergebnisse des Prozesses sind vom verantwortlichen Wirtschaftsprüfer eigenverantwortlich zu würdigen und entsprechend zu dokumentieren.

Qualitätssicherung bei der Abwicklung einzelner Prüfungsaufträge

  1. Organisation der AuftragsabwicklungBei der Annahme oder der Fortführung eines Prüfungsauftrages hat die Gesellschaft sicher¬zustellen, dass Aufträge nur angenommen bzw. fortgeführt werden, die die Gesellschaft nach den Berufspflichten annehmen darf und für die die besonderen Kenntnisse und Erfahrungen vor¬liegen, um den Auftrag sachgerecht durchführen zu können. Zudem ist zu prüfen, ob die Gesellschaft über die erforderlichen Kapazitäten verfügt.

    Das Vorgehen bei der Entscheidungsfindung über die Annahme bzw. Durchführung eines Auf¬trages ist in den QS-Regeln festgelegt; die Annahme eines Prüfungsauftrags ist mit Auftrags-bestätigungsschreiben zu bestätigen.

    Die Zusammensetzung der Prüfungsteams erfolgt gemeinschaftlich durch die Geschäftsführer im Hinblick darauf, dass ausreichende praktische Erfahrungen, Verständnis der fachlichen Regeln, die notwendigen Branchenkenntnisse sowie Verständnis für das Qualitätssicherungssystem der Gesellschaft vorhanden sind.

    Die W&P Gruppe verwendet einen risikoorientierten Prüfungsansatz. Danach wird die Abschluss-prüfung mit dem Ziel durchgeführt, die Aussagen über das Prüfungsergebnis im Prüfungsbericht und im Bestätigungsvermerk unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit mit hinreichender Sicherheit treffen zu können.

    Der Fokus der Prüfungsplanung liegt auf der Beschaffung und Analyse von Informationen mit Bedeutung für die Risikobeurteilung. Danach bestimmen sich die Prüfungsstrategie und das daraus abgeleitete Prüfungsprogramm. Zur Entwicklung der Prüfungsstrategie sind vorab die mandantenindividuellen Risikofaktoren zu ermitteln. Neben Erkenntnissen aus einer vor¬gelagerten ersten Analyse des internen Kontroll¬systems oder aus Erfahrungen der Vorjahre sind Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Mandanten einzubeziehen. Anschließend wird auf Prüffeldebene die individuelle Risiko¬einschätzung vorgenommen.

  2. Einhaltung der Gesetze und fachlichen Regeln für die Auftragsabwicklung
    Prüfungsplanung
    Unsere QS-Regeln sollen sicherstellen, dass eine ordnungsgemäße Prüfungsplanung (Prüfungsstrategie und Prüfungsprogramm) erfolgt.

    Anleitung des Prüfungsteams (Prüfungsanweisungen)
    Wir haben QS-Regeln getroffen, die sicherstellen sollen, dass eine ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung des internen Kontrollsystems, von Einzelfallprüfungen und analytischen Prüfungshandlungen (aussagebezogene Prüfungshandlungen) erfolgen kann. Hierzu gehören Checklisten für die Durchführung der Prüfung des internen Kontrollsystems und von Einzelfallprüfungen je Prüffeld der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie Checklisten zur Prüfung des Anhangs und des Lageberichts. In den Checklisten werden mögliche analytische Prüfungshandlungen und Einzelfallprüfungen dezidiert beschrieben. Des Weiteren stehen u. a. Musterformulierungen für Salden¬bestätigungen sowie Checklisten für die Prüfung von Ereignissen nach dem Bilanzstichtag und zur Inventurbeobachtung zur Verfügung.

    Einholung von fachlichem Rat (Konsultation)
    Wir haben geregelt, dass bei für das Prüfungsergebnis bedeutsamen Zweifelsfragen interner oder externer fachlicher Rat eingeholt wird. Die Ergebnisse solcher Konsultationen und die daraus gezogenen Folgerungen sind zu dokumentieren.

    Laufende Überwachung der Auftragsabwicklung
    Durch in der Regel durchgehende Anwesenheit des verantwortlichen Wirtschaftsprüfers vor Ort, die Zusammensetzung des Prüfungsteams in Abhängigkeit von der Größe und der Risikoeinschätzung des jeweiligen Mandats durch den auftragsverantwortlichen Wirtschafts-prüfer und die flachen Unternehmenshierarchien wird neben einer hohen fachlichen Qualität zeitnah eine laufende Überwachung des Prüfungsablaufs sichergestellt.

    Regelungen zur vorzeitigen Beendigung von Aufträgen
    Auftragsverhältnisse sind zu beenden, falls Umstände eintreten oder bekannt werden, die von Anfang an zu einer Ablehnung des Auftrages geführt hätten.

    Abschließende Durchsicht der Auftragsergebnisse
    Unsere QS-Regeln stellen sicher, dass die Prüfungsergebnisse, die Dokumentation der Prüfung und die Bericht¬erstattung vor Auslieferung durch den verantwortlichen Wirtschaftsprüfer und den mandatsverantwortlichen Geschäftsführer abgenommen werden. Im Rahmen der Durchsicht fest¬gestellte Mängel sind vor Auslieferung der Berichterstattung an den Mandanten zu beheben.
  3. Auftragsbezogene QualitätssicherungUnsere QS-Regeln sehen vor, dass bei betriebswirtschaftlichen Prüfungen i. S. d. § 2 Abs. 1 WPO eine auftragsbezogene Qualitätssicherung durchgeführt wird.

    Berichtskritik
    Vor Übergabe des Prüfungsberichtes an den Mandanten ist eine Berichtskritik durch den mandatsverantwortlichen Geschäftsführer bzw., sofern dieser an der Erstellung des Prüfungsberichts mitgewirkt hat oder wesentlich an der Prüfung beteiligt war, einen anderen Geschäftsführer oder eine qualifizierte Mitarbeiterin bzw. einen qualifizierten Mitarbeiter durchzuführen.

    Auftragsbegleitende Qualitätssicherung
    Die auftragsbegleitende Qualitätssicherung, die bei der Abwicklung von Aufträgen mit besonderer Bedeutung durchgeführt wird, d. h. insbesondere bei Prüfungen von Unter¬nehmen von öffent¬lichem Interesse sowie bei Prüfungsaufträgen mit hoher Risiko¬einschätzung, erfolgt durch einen vom Prüfungsprozess unabhängigen Wirtschaftsprüfer.

Nachschau

Die Nachschau der Praxisorganisation sowie der Abwicklung einzelner Aufträge wird entsprechend den Vorgaben des IDW QS 1 geplant und unter Zuhilfenahme von entsprechenden Checklisten jährlich durchgeführt. Die Planung obliegt dem Geschäftsführer, der gerade nicht federführend für die Ausgestaltung des Qualitätssicherungssystems „Wirtschaftsprüfung“ zuständig ist (Nachschau-beauftragter). Diesem obliegt auch die Durchführung der Nachschau der Praxisorganisation.

Die Nachschau der Auftragsabwicklung wird durch einen Geschäftsführer oder von erfahrenen und qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durchgeführt, die nicht unmittelbar an der jeweiligen Prüfungsabwicklung beteiligt waren bzw. nicht als auftragsbegleitender Qualitätssicherer mitgewirkt haben. Auf Basis der Siegelliste bestimmt der Nachschaubeauftragte im Wege einer bewussten und risikoorientierten Auswahl die in die Nachschau einzubeziehenden Aufträge. Art und Umfang der Auftragsprüfungen müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den abgewickelten Prüfungsaufträgen stehen und sollen einen angemessenen Querschnitt aller durchgeführten Aufträge darstellen.

Das Gesamtergebnis der Nachschau wird in zusammengefasster Form an die Geschäftsführung berichtet. Der Bericht enthält u. a. aus den Ergebnissen abgeleitete Vorschläge für Maßnahmen zur Verbesserung der Praxisorganisation und der Auftragsabwicklun g.

Erklärung der Geschäftsführer zur Wirksamkeit des Qualitätssicherungssystems

"Hiermit erklären wir, dass das von der Wissler & Protzen GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eingeführte und angewandte Qualitätssicherungssystem den gesetzlichen Anforde¬rungen entspricht und dass die sich aus diesem System ergebenden Vorgaben in dem abgelaufenen Kalenderjahr eingehalten worden sind. Hiervon haben wir uns in geeigneter Weise überzeugt. Soweit in Einzelfällen festgestellt worden ist, dass Vorgaben nicht eingehalten worden sind, haben wir die erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung der Regeln ergriffen." 

Letzte Qualitätssicherungsprüfungen

Wir unterliegen regelmäßigen Qualitätskontrollen durch externe Qualitätskontrollprüfer (Peer Review) und den Inspektionen durch die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS).

  1. Nach § 57a Abs. 1 WPO sind Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen durchführen, verpflichtet, sich regelmäßig einer Qualitätskontrolle zu unterziehen.

    Die Wissler & Protzen GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat sich zuletzt im Jahr 2017 einer Qualitätskontrollprüfung unterzogen. Die Roever Broenner Susat Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Köln, hat Gegenstand, Art und Umfang ihrer Prüfung in einem Qualitätskontrollbericht vom 22. Januar 2018 zusammengefasst und kam zu dem Ergebnis, dass bei der Durchführung der Qualitätskontrolle keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die gegen die Annahme sprechen, dass die Wirksamkeit des Qualitäts-sicherungssystems der Wissler & Protzen GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Baden-Baden, mit hinreichender Sicherheit eine ordnungs¬gemäße Abwicklung gesetzlich vorgeschriebener Abschlussprüfungen von Unternehmen, die nicht im öffentlichen Interesse von § 319a Abs. 1 Satz 1 HGB sind, sowie eine ordnungsgemäße Abwicklung betriebswirtschaftlicher Prüfungen, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen beauftragt werden, gewährleistet.

    Die Kommission für Qualitätskontrolle hat auf dieser Grundlage beschlossen, dass nach dem derzeitigen Erkenntnisstand die nächste Qualitätskontrolle bei der Wissler & Protzen GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bis zum 22. Januar 2024 durchzuführen ist (§ 57a Abs. 2 S. 4 und 6 WPO).

  2. Überdies unterliegen das Qualitätskontrollsystem und die durchgeführten gesetzlich vor-geschriebenen Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (im Sinne des § 319a Abs. 1 S. 1 HGB) einer Inspektion durch die Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundes¬amt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (APAS). Die Prüfung wurde von Dezember 2018 bis Februar 2019 durchgeführt. Mit Bericht vom 1. April 2019 kommt die APAS zu folgendem Ergebnis:

    „Bei der Durchführung der Inspektion sind keine Sachverhalte bekannt geworden, die gegen die Annahme sprechen, dass das Qualitätssicherungssystem der Praxis im Einklang mit den gesetzlichen oder satzungsmäßigen Anforderung steht und mit hinreichender Sicherheit eine ordnungsgemäße Abwicklung von Abschlussprüfungen nach § 316 HGB bei Unternehmen von öffentlichen Interesse nach § 319 Abs. 1 S. 1 HGB gewährleistet.“
Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse

Die Wissler & Protzen GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüfte in 2022 den Jahresabschluss zum 31.12.2021

der Bankhaus Ludwig Sperrer KG, Freising.

Erklärung zur Gewährleistung der Unabhängigkeit

„Hiermit erklären wir, dass alle neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei ihrer Einstellung schriftlich auf die Einhaltung der Unabhängigkeitsvorschriften verpflichtet und danach regelmäßig über die diese und über die Inhalte der hierzu von der Gesellschaft festgelegten Verfahrensregelungen und organisatorischen Einrichtungen sowie neue Entwicklungen informiert werden. Darüber hinaus müssen alle Mitarbeiter jährlich eine persönliche Unabhängigkeitserklärung abgeben. Zudem wird bei jedem Auftrag nochmals die Unabhängigkeit des Auftragsteams überprüft.

Auf der Grundlage der dargestellten Maßnahmen bestätigen wir, dass die Einhaltung der Unabhängig-keitsanforderungen im abgelaufenen Kalenderjahr gewährleistet worden ist.“

Erklärung zur kontinuierlichen Fortbildung von Abschlussprüfern
“Hiermit erklären wir, dass unsere QS-Regeln zur kontinuierliche Aus-, Fort-, und Weiterbildung auch alle Berufsträger erfasst, um die theoretischen Kenntnisse und das berufliche Können sowie die beruflichen Wertmaßstäbe auf einem hohen Stand zu halten. Auswahl und Terminierung der Aus-, Weiter- und Fortbildungsveranstaltungen obliegen dabei den Geschäftsführern in enger Abstimmung mit den Berufsträgern. Teilnahmenachweise werden in der für jede Mitarbeiterin bzw. jeden Mitarbeiter – einschließlich der Geschäftsführer – geführten Personalakte nachgehalten.“ 
 
Vergütungsstruktur

Die Gesellschafter der W&P Gruppe erhalten keine feste Vergütung. Im Rahmen der Gewinnermittlung wird der für das jeweilige Jahr im Vorhinein vereinbarte Umfang der Tätigkeit durch eine Vorweg-vergütung berücksichtigt und das verbleibende Ergebnis der Gesellschaften entsprechend der Beteiligungs¬verhältnisse verteilt. Bei der W&P GmbH wird über die Gewinnverwendung beschlossen.

Grundsätze für die interne Rotation

Unsere QS-Regeln sehen vor, dass bereits bei der Auftragsannahme bzw. -fortführung sichergestellt wird, dass verantwortliche Prüfungspartner bei Unternehmen von öffentlichem Interesse fünf Jahre nach dem Datum ihrer Bestellung ihre Teilnahme an der Abschlussprüfung bei diesem Mandat beenden. Gleiches gilt für das bei diesen Prüfungen beteiligte Führungspersonal. Wobei darauf geachtet wird, dass der verantwortliche Prüfungspartner und das Führungspersonal nicht zum gleichen Zeitpunkt rotieren.

Zweifelsfragen zur internen Rotation sind mit dem mandatsverantwortlichen Geschäftsführer oder, sofern dieser zugleich verantwortlicher Wirtschaftsprüfer ist, mit den übrigen Geschäftsführern zu erörtern und einvernehmlich zu entscheiden.

Gesamtumsatz
Der Gesamtumsatz der Wissler & Protzen GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Jahr 2022 betrug 421 T€ exklusive Auslagen. Davon entfielen auf
 
  T€ 
Einnahmen aus der Abschlussprüfung des Jahresabschlusses und des konsolidierten
Abschlusses von Unternehmen von öffentlichem Interesse
67 
Einnahmen aus der Abschlussprüfung des Jahresabschlusses und des konsolidierten
Abschlusses anderer Unternehmen
263
Einnahmen aus zulässigen Nichtprüfungsleistungen für Unternehmen, die vom
Abschlussprüfer oder von der Prüfungs-gesellschaft geprüft werden
40
Einnahmen aus Nichtprüfungsleistungen für andere Unternehmen 51
Gesamt  421
 
 
Baden-Baden, den 26. April 2023
Wissler & Protzen GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Barbara Protzen, Matthias Protzen 

Kanzlei
Wissler & Protzen


- Wirtschaftsprüfer
- Steuerberater
- Rechtsanwälte

 Lange Straße 89
76530 Baden-Baden

Erreichbarkeit
Sie erreichen uns zu folgenden Zeiten:

Montag - Donnerstag
08.00 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr

Telefon +49 (0) 72 21 - 30 57 - 0
Telefax +49 (0) 72 21 - 30 57 - 30
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